Es ist möglich, sich bei Behördenwegen vertreten zu lassen.
Zur Vertretung benötigt der Bevollmächtigte eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht.
In der Zustellvollmacht erklärt sich der Bevollmächtigte bereit, die behördlichen Schriftstücke der angegebenen Liegenschaft entgegenzunehmen.
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.