Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2025
Gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2022 ändert sich laut der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2025 um 1,8 %.