Gemäß § 71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, GemO, LGBl. Nr.115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates des Gemeinderates der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2022 wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2024 um 6,1 %. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
- der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Proleb vom 29. Juni 2016
- die Verbrauchsgebühr nach m3 Wasserverbrauch von € 4,42 auf € 4,69
- für Verbrauch ohne Zähler der Pauschalbetrag von € 110,60 auf € 117,35
- der Wasserverbrauchsgebühr gemäß § 13 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- pro m3 Wasserverbrauch von € 1,76 auf € 1,87
- der Wasserzählergebühr gemäß § 10 der Wassergebührenordnung der Gemeinde Proleb vom 16. Dezember 2015
3-5 m3 Zähler: von € 18,27 auf € 19,38
7-10 m3 Zähler: von € 22,78 auf € 24,17
10-20 m3 Zähler: von € 26,37 auf € 27,97 - der Abfallabfuhrgebühr gemäß § 15 der Müllabfuhrordnung der Gemeinde Proleb vom 15. Dezember 2016
- Grundgebühr (pro gemeldete Person bzw. pro Dienstnehmer und für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches) von € 30,56 auf € 32,42
- Variable Gebühr Restmüll
120 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 240,02 auf € 254,67
120 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 191,66 auf € 203,36
240 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 449,53 auf € 476,95
240 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 359,57 auf € 381,50
1100 Liter mit 26 Entleerungen / Jahr von € 1.845,98 auf € 1.958,58
1100 Liter mit 13 Entleerungen / Jahr von € 1.476,84 auf € 1.566,93 - Variable Gebühr Biomüll
120 Liter von € 69,98 auf € 74,25
240 Liter von € 139,56 auf € 148,08
360 Liter von € 209,55 auf € 222,33
480 Liter von € 279,40 auf € 296,45
800 Liter von € 465,63 auf € 494,04
1100 Liter von € 605,24 auf € 642,16 - Variable Gebühr außerhalb des Abfuhrbereiches
für 52 Müllsäcke pro Jahr von € 139,70 auf € 148,22 - Variable Gebühr für Wochenendhäuser
für 12 Müllsäcke pro Jahr von € 32,21 auf € 34,18 - Variable Gebühr für Kleingärten
für 7 Müllsäcke pro Jahr von € 18,82 auf € 19,97 - Zukauf von Müllsäcken für Wochenendhäuser, Kleingärten und außerhalb des Abfuhrbereiches
pro Müllsack von € 5,29 auf € 5,62
Die Änderung dieser Gebühren wird mit 1. Jänner 2024 wirksam.