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 Kundmachung
Dienstag, 3. Dezember 2024

Voranschlag 2025 und Nachtragsvoranschlag 2024

Die Entwürfe liegen bis 18. 12. 2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen die Entwürfe innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

Voranschlag 2025

Nachtragsvoranschlag 2024