Die Entwürfe liegen bis 18. 12. 2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen die Entwürfe innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung |
Die Entwürfe liegen bis 18. 12. 2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen die Entwürfe innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.