Gemäß den §§ 1 und 2 Tierzuchtförderungsverordnung 2009 hat die Gemeinde Proleb in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2020 einen Beschluss gefasst.
Ab dem Jahr 2021 erhalten die Landwirte den Besamungszuschuss direkt mit der Gemeinde Proleb abgerechnet.
Es muss ein Förderantrag mit der AMA Liste der belegfähigen Kühe mit Stichtag 1.4. des laufenden Jahres gestellt werden.
Jede belegfähige Kuh wird mit € 24,– pro Jahr gefördert!
Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto der Landwirt/innen!