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 Kundmachung
Donnerstag, 29. August 2024

Mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung handelt über die Errichtung und Betrieb einer Kleinkläranlage auf Grst. Nr.: 372/8. KG 60344 Prentgraben und Versickerung der gereinigten Abwässer in den Untergrund sowie über die wasserrechtliche Überprüfung.

Ort:
Veitsberg 9, 8712 Proleb
17. September 2024, 09:00 Uhr

Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der/Die Bevollmächtigte eines/einer Beteiligten muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

– wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – zB. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin – vertreten lassen,

– wenn der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte des/der Beteiligten seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist, wenn sich der/die Beteiligte durch uns bekannte Angehörige {§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 — AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder

– wenn sich der/die Beteiligte gemeinsam mit seinem/ihrer Bevollmächtigten zu uns kommt.

Beteiligte können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:

Projektsunterlagen

Ort der Einsichtnahme:
Bezirkshauptmannschaft Leoben, 8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 6
Datum: Zeit: Stock/Zimmer Nr.:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.30, 4/409

Abgesehen von dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der uns bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde sowie im Internet unter der Adresse
http://www.bh-leoben.steiermark.at
kundgemacht.

Besonderer Hinweis:
Eine Einsichtnahme bzw. Erhebung von Einwendungen ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung/Terminvereinbarung (03842/45571-254) möglich.

Beteiligte verlieren ihre Parteistellung, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei uns oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein. Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen spätestens erhoben werden:

Ort:
Bezirkshauptmannschaft Leoben, 8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 6
Datum: Zeit: Stock/Zimmer Nr.:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.30 411

Wenn ein Beteiligter/eine Beteiligte jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und ihn/sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann er/sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das ihn/sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Rechtsgrundlagen:
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
§§ 98 und 121 Wasserrechtsgesetz

Der Bezirkshauptmann i.V.
Mario Moser
(elektronisch gefertigt)