Hier finden Sie eine Hilfestellung für das richtige Trennen von Müll.
Die Zuordnung der teilweise umgangssprachlichen Begriffe wurde aufgrund praktischer Erfahrungen und der fachlichen Meinung der Fachabteilung 19D Abfall-und Stoffflusswirtschaft, sowie des Dachverbandes der steirischen Abfallwirtschaftsverbände getroffen.
Diese Zuordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann daher in einzelnen Fällen und unter regionalen Gesichtspunkten auch anders getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass damit keine allgemein rechtlich verbindliche Zuordnung getroffen werden kann.
Für rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Fachabteilung 13A, Landhausgasse 7, 8010 Graz.