Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Proleb wieder in Erinnerung rufen, dass gemäß § 21 Stmk. Baugesetz, Bauvorhaben auch bewilligungsfrei sein können, jedoch baubewilligungspflichtige Vorhaben bzw. baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren sind.
Durch baubewilligungsfreie Vorhaben dürfen Bau- und Raumordnungsvorschriften nicht verletzt werden.
Wesentlich ist, dass die bewilligungsfreien Vorhaben vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen sind.
Die Mitteilung hat
- den Ort,
- die Grundstücknummer,
- die Lage am Grundstück,
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens mit Skizze
zu enthalten.
Es soll hierdurch der Baubehörde die Möglichkeit eröffnet werden, in Zweifelsfällen einer derartigen Mitteilung nachzugehen, um zu vermeiden, dass Vorhaben ausgeführt werden, welche für bewilligungsfrei gehalten werden, jedoch bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind.
Zu den bewilligungsfreien jedoch meldepflichtigen Vorhaben gehört z.B. die Errichtung von Flugdächern oder Pergolen mit einer überdeckten Fläche von höchstens 40 m², Gerätehütten im Bauland bis zu einer Gesamtfläche von insgesamt 40 m², Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m², die stationäre Aufstellung von Batterieanlagen mit einem Energieinhalt von höchstens 20 kWh, usw.
Eine umfangreiche Auflistung meldepflichtiger Vorhaben sowie das Formular für bewilligungsfreie Vorhaben erhalten Sie im Gemeindeamt, Sie können sich dies auch mit dem u.a. Link downloaden.
Formular Meldepflichtige Vorhaben im Bauland_Formular_v2023-1
Falls Sie Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Amtsleiter:
Ing. Mag.(FH) Helmut Zellner
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03842/81289-12
0664/1210159