
Die Gemeinde Proleb gibt bekannt, dass mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben, datiert mit 21. Jänner 2020, GZ: BHLN- 54208/2016-24, das Flächenausmaß des Gemeindejagdgebietes Proleb ab 01.04.2020 1.378,2605 ha beträgt.
Der Entwurf des Aufteilungsschlüssels für die Auszahlung des Jagdpachtschillings 2025/2026 wird vier Wochen vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung hindurch während der Parteiverkehrszeiten beim Gemeindeamt Proleb, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Gemäß § 21 Abs. 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBI. Nr. 23/1986, i.d.F. LGBI. Nr. 9/2015, steht es jedem Grundbesitzer im Gemeindejagdgebiet frei, gegen den Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Proleb Einwendungen schriftlich einzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Der Bürgermeister:
Mag. Christian Steiner