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 Kundmachung
Montag, 7. Oktober 2024

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Das Land Steiermark gewährt über Antrag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • Einpersonenhaushalte € 1.572,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften €­ 2.358,00
  • Erhöhungsbeitrag pro familienbeihilfebeziehendem Kind € 472,00

Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie erhaltene Unterhaltszahlungen, erhaltene Alimentationszahlungen,, Familienbeihilfen und Kindergartenbeihilfen anzurechnen. Miete und nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder können nicht zum Abzug gebracht werden.

Die Anträge können bis längstens 28. Februar 2025 entweder  selbst über ein Online-Formular „Heizkostenzuschuss Antrag“ oder unter Vorlage der aktuellen originalen Einkommensbelege aller im Haushalt lebenden Personen mit Hauptwohnsitz, Nachweis über Familienbeihilfe bzw. Kindergartenbeihilfe und bei Kontoinhaberinnen den IBAN bei der Gemeinde Proleb gestellt werden.