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Donnerstag, 20. Februar 2025

Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Wahlkundmachung – Gemeindewahlvorschläge

Die Gemeindewahlbehörde hat die von den wahlwerbenden Parteien für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Gemeindewahlvorschläge überprüft und bringt hiermit die gemäß § 49 Abs. 6 der Gemeindewahlordnung 2009, LGBI. Nr 59, idgF., abgeschlossenen Gemeindewahlvorschläge zur Veröffentlichung:

Wahlkundmachung_GRW2025