Wahlkundmachung – Gemeindewahlvorschläge
Die Gemeindewahlbehörde hat die von den wahlwerbenden Parteien für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Gemeindewahlvorschläge überprüft und bringt hiermit die gemäß § 49 Abs. 6 der Gemeindewahlordnung 2009, LGBI. Nr 59, idgF., abgeschlossenen Gemeindewahlvorschläge zur Veröffentlichung: