Beschlüsse & Berichte
Sanierung der Tulnikquelle – Entschädigungszahlungen
Im Rahmen der Errichtung einer neuen Quellfassung, neuen Wasserleitung und eines Sandfanges wurde eine Teilfläche der Liegenschaft Tulnik und Streitmayer in Anspruch genommen und ein Flurschaden verursacht. Nach Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer Steiermark hat der Gemeinderat eine Entschädigungszahlung von € 1,00 / m2 festgelegt einstimmig beschlossen.
Wertsicherung gem. § 71a Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. – als Grundlage VPI2015 (ABT07-43201/2014-62, 24.11.2022)
Seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ist die Information ergangen, die Berechnung der Erhöhung der Benützungsgebühren um 10,6 % vorzunehmen und die geänderten Gebühren öffentlich kundzumachen sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Antrag, die Wertsicherung der vom Gemeinderat festgesetzten Benützungsgebühren mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Jahres vom Bürgermeister automatisch in dem Ausmaß zu erhöhen oder herabzusetzen, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des der Anpassung vorangehenden Jahres verändert hat, wurde einstimmig beschlossen.
Ankauf eines Citroen Jumper Kipper 35 L2
Im Rahmen der § 57 Begutachtung wurde festgestellt, dass die Begutachtungsplakette für den LT40 aufgrund Mängel nicht mehr ausgestellt werden kann und eine Reparatur nicht sinnvoll wäre. Aufgrund der Notwendigkeit eines Kippers hat der Gemeinderat den Ankauf eines Citroen Jumper Kipper bei der Firma Auto Zach zu einem Kaufpreis von € 45.500,00, finanziert über ein Darlehen, einstimmig beschlossen.
Ermächtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe gem. § 7 StZWAG bzw. einer Wohnungsleerstandsabgabe gem. § 12 StZWAG
Aufgrund des Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes – StZWAG werden die Gemeinden ermächtigt, sowohl eine Abgabe für Zweitwohnsitze als auch eine Abgabe für Wohnungen ohne Wohnsitz einzuheben.
Abgabepflichtig sind primär jeweils die Eigentümer der Wohnung. Wird eine als Zweitwohnsitz genutzte Wohnung unbefristet oder länger als sechs Monate vermietet, verpachtet oder sonst wie überlassen, sind für die Dauer der Überlassung die jeweiligen Nutzer abgabepflichtig. Im Gesetz sind auch Ausnahmen von der Abgabepflicht vorgesehen.
Sowohl die Zweitwohnsitzabgabe als auch die Wohnungsleerstandsabgabe entstehen mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres und sind von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und bis zum 31. März des Folgejahres bekanntzugeben.
Die Gemeinde hebt derzeit eine Ferienwohnungsabgabe ein. Die rechtlichen Grundlagen zur Einhebung der Ferienwohnungsabgabe treten mit 01.01.2023 außer Kraft. Damit verlieren natürlich auch die gemeindeeigenen Ferienwohnungsabgabeverordnungen ihre Rechtsgrundlage.
Nach Abschluss einer geführten Diskussion hat der Gemeinderat eine Verordnung über die Abgabe auf Zweitwohnsitze (Zweitwohnsitzabgabe) im Sinne des § 1 Z 1 StZWAG, eine^9abe auf Wohnungen ohne Wohnsitz (Wohnungsleerstandsabgabe) im Sinne des § 1 Abs 2 StZWAG einzuheben und den Abgabensatz einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet für die Zweitwohnsitzabgabe und die Wohnungsleestandsabgabe mit € 10.00 je m2 Nutzfläche festzusetzen, einstimmig beschlossen.
Nachtragsvoranschlag 2022
Der Nachtragsvoranschlagsentwurf für den Haushalt des Haushaltsjahres 2022 wurde vollständig und zeitgerecht erstellt, ordnungsgemäß zwei Wochen hindurch während der Parteiverkehrszeiten im Gemeindeamt Proleb zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt und ein Test-upload, der erfolgreich war, durchgeführt, mit den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktion besprochen und alle Fragen geklärt. Innerhalb der Auflagenfrist wurden beim Gemeindeamt keine Einwendungen eingebracht. Nach einer Beratung wurde der Nachtragsvoranschlag einstimmig beschlossen.
Voranschlag 2023
Der Voranschlagentwurf für den Haushalt des Haushaltsjahres 2023 wurde vollständig und zeitgerecht erstellt, ordnungsgemäß zwei Wochen hindurch während der Parteiverkehrszeiten im Gemeindeamt Proleb zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt und ein Test-upload durchgeführt, der erfolgreich war. Mit den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktion den Voranschlagentwurf besprochen und alle Fragen geklärt. Innerhalb der Auflagenfrist wurden beim Gemeindeamt keine Einwendungen eingebracht. Nach Beratung des Voranschlagentwurfes 2023 wurde vom Gemeinderat die Hebesätze, die Höhe der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erforderlichen Kassenstärker, der Gesamtbetrag der Darlehen und Zahlungsverpflichtungen, der Stellenplan, der Nachweis über die Investitionstätigkeiten und deren Finanzierung, das Budget und der mittelfristigen Haushaltsplan 2024 – 2027 einstimmig beschlossen.
Berichte
Euronet – Bankomat entfernt
Von der Firma Euronet wurde der Bankomat, wie bereits mehrmals avisiert, nun endgültig entfernt. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Scheer die Firma ICCash um ein Angebot ersucht, welches nunmehr vorliegt. Das Angebot der Firma ICCash wird in einer der nächsten Vorstandssitzungen behandelt.
Wasserrohrbruch Köllach
Leider ist es innerhalb kürzester Zeit zu mehreren Wasserversorgungsausfällen in Köllach gekommen. Obwohl die Schuld nicht bei der Gemeinde lag, war diese bemüht, die Versorgung so schnell wie möglich wieder herzustellen.
Trotzdem wurden die Arbeiter und die Gemeindebediensteten in der Gemeindestube von einigen Bürgern aufs Schlimmste beschimpft.
Straßensperre Brucker Straße
Die Sperre der Brucker Straße von der Gemeindegrenze Proleb bis Mötschlach wurde von der Stadtgemeinde Bruck an der Mur bis 28. Februar 2023 per Verordnung erlassen.
Sozialhilfeverband Leoben
Bürgermeister Scheer berichtet über die letzte Sozialhilfeverbandsversammlung. Der Gemeinde Proleb wurde eine 31% Erhöhung der Sozialhilfeumlage für das Jahr 2023 vorgeschrieben Konkret wird hierdurch das Budget der Gemeinde Proleb mit ca. € 434.000,00 belastet