- Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruck an der Mur hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf der 1. Änderung des FWP Nr. 1.00 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
KM Bruck-Mur_FLWP 1-Änd - Weiters hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruck an der Mur hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf der 3. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes Nr. 1.00 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
KM Bruck-Mur_ÖEK-StadtEntw 3-Änd - Weiters hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruck an der Mur hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Beschluss gefasst, den Entwurf der 4. Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes Nr. 1.00 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
KM Bruck-Mur_ÖEK-StadtEntw 4-Änd
Auflagefrist für alle Änderungen: 07.01.2025-04.03.2025
Auflageort: Stadtgemeinde Bruck an der Mur – Fachbereich Planung & Bau
Alle Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde https://www.bruckmur.at/elektronische-amtstafel eingesehen werden.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied sowie jede natürliche oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, eine Einwendung/Stellungnahme im Stadtamt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur (Fachbereich Planung & Bau) schriftlich und begründet einbringen.