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Mittwoch, 15. Mai 2024

Fertigstellungsanzeige

Mit dem im Anhang befindlichen Formular können Sie die Fertigstellung für Ihr bewilligtes bzw. genehmigtes Bauvorhaben an die Gemeinde melden.

Mit der Fertigstellungsanzeige sind auch entsprechende Nachweise beizufügen:
(Nicht zutreffendes bitte ignorieren)

  1. Eine Bescheinigung gemäß § 38 Abs. 2, Z. 1 Stmk. BauG über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
  2. Ein Überprüfungsbefund gemäß § 38 Abs. 2, Z. 3 Stmk. BauG über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
  3. Eine Bescheinigung über den Einbau von Sicherheitsglas
  4. Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten.
  5. Ein digitaler Vermessungsplan oder digitale Vermessungsdaten, die von einem befugten Vermesser erstellt wurden, über die genaue Lage, die Gebäudehöhe sowie die Gesamthöhe des Gebäudes.
  6. Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen.
  7. Für die nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.
  8. Eine Bescheinigung über die Standsicherheit / Statik

 

Wichtig:

Mit der Fertigstellungsanzeige wird gleichzeitig um die Benützungsbewilligung (Anm.: Neubau, Zu- und Umbau, Abbruch von Gebäuden) sowie um die Gemeindeförderung für Photovoltaik- / Solaranlagen angesucht.

Fertigstellungsanzeige_Leerformular