Mit dem im Anhang befindlichen Formular können Sie die Fertigstellung für Ihr bewilligtes bzw. genehmigtes Bauvorhaben an die Gemeinde melden.
Mit der Fertigstellungsanzeige sind auch entsprechende Nachweise beizufügen:
(Nicht zutreffendes bitte ignorieren)
- Eine Bescheinigung gemäß § 38 Abs. 2, Z. 1 Stmk. BauG über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
- Ein Überprüfungsbefund gemäß § 38 Abs. 2, Z. 3 Stmk. BauG über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
- Eine Bescheinigung über den Einbau von Sicherheitsglas
- Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten.
- Ein digitaler Vermessungsplan oder digitale Vermessungsdaten, die von einem befugten Vermesser erstellt wurden, über die genaue Lage, die Gebäudehöhe sowie die Gesamthöhe des Gebäudes.
- Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen.
- Für die nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.
- Eine Bescheinigung über die Standsicherheit / Statik
Wichtig:
Mit der Fertigstellungsanzeige wird gleichzeitig um die Benützungsbewilligung (Anm.: Neubau, Zu- und Umbau, Abbruch von Gebäuden) sowie um die Gemeindeförderung für Photovoltaik- / Solaranlagen angesucht.
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