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 Mitteilung
Samstag, 2. Mai 2020

CO2 Belastung muß verringert werden

EU-Vorgabe für weniger CO2 Belastung durch Heizen wird umgesetzt:
Die regelmäßige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe ist gesetzlich neu geregelt!
In Zukunft dürfen nur effiziente Heizanlagen betrieben werden.

Der effiziente und umweltfreundliche Betrieb von Heizungsanlagen wird europaweit durch Vorgaben der europäischen Union geregelt. Nun ist dazu im Juni 2016 das neue „Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz“ in Kraft getreten.

Demnach müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und für feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle ab sofort kostenpflichtig und regelmäßig auf ihre Effizienz überprüft werden.

Die Häufigkeit ist abhängig von der Art des Brennstoffes und der Größe der Anlage. Das Ergebnis der Überprüfung ist verpflichtend vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer als überwachende Stelle oder den Prüfberechtigten in die neue Heizungs- Datenbank des Landes Steiermark einzutragen. Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage, oder werden die geforderten Emissionswerte bzw. die Wirkungsgrade nicht erreicht, kann im Extremfall – ähnlich wie bei der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto – eine Stillegung der Heizung durch die zuständige Behörde angeordnet werden.

„Wir sind natürlich bemüht, mit Tipps und Verbesserungsvorschlägen jede Anlage wieder effizient und damit gesetzeskonform zu machen. Aber es gibt auch klar definierte Abgasgrenzwerte, die eingehalten werden müssen“, sagt der Innungsmeister der steirischen Rauchfangkehrer Christian Plesar. „Und natürlich gibt es angemessene Fristen für die Reparatur bzw. den Austausch einer irreparablen, ineffizienten Feuerungsanlage“, so der Innungsmeister weiter.

Gleichzeitig weiß er, dass eine große Aufgabe auf die heimischen Rauchfangkehrer zukommt: Sie müssen als offizielle Überwachungsstelle in den nächsten Monaten detaillierte Daten von rund 350.000 Feuerungsanlagen in der Steiermark erfassen und Type, Brennstoff, Leistung, Baujahr, genauen Standort und beheizbare Fläche in eine zentrale Datenbank eingeben.

Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer hat danach auch zu überwachen, dass die Anlage gemäß der gesetzlichen Verpflichtung regelmäßig überprüft wird und festgestellte Mängel fristgerecht behoben werden.

Prüfberechtigt sind neben den Rauchfangkehrern übrigens auch vom Land Steiermark gelistete Sachverständige. Der verpflichtende Prüfbericht in regelmäßigen Abständen ist vom technischen Aufwand her durchaus mit der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto vergleichbar.

Bleiben wir kurz bei diesem Vergleich: „Der Österreicher fährt pro Jahr im Schnitt (It. Statistik Austria) 12.400 km mit seinem PKW. Das ergibt – bei 60 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit – 206 jährliche Betriebsstunden des PKW.
Eine Feuerungsanlage“, so der Landesinnungsmeister „läuft im Vergleich dazu rund 1.800 Betriebsstunden pro Jahr. Eine Überprüfung auf effiziente Verbrennung alle ein bis drei Jahre scheint also aus technischer Sicht durchaus sinnvoll.“

Die Kosten für die Abgasmessung und die Überprüfung der Heizanlage muss der Betreiber übernehmen.
Sie liegen, je nach Brennstoff, zwischen 39 und 50 Euro. Allerdings ergibt sich aus der Effizienzuntersuchung auch Einsparungspotential: Schlecht arbeitende Feuerungsanlagen haben erhöhte Verbrauchswerte in Relation zur Wärmeabgabe. Ob ein Ölbrenner zum Beispiel 2,3 oder 2,4 Liter pro Stunde verbraucht, macht einen Unterschied von 180 Liter Heizöl pro Jahr aus. Diese 180 Liter belasten nicht nur (selbst bei günstigem Ölpreis) das eigene Budget. Auch die Umwelt wird dadurch mit 576 kg CO2 (!) mehr belastet. „Und das sollten wir uns und der Umwelt nicht antun“, sagt Christian Plesar. Aber auch der sichere Betrieb der Anlage wird durch diese Überprüfung zusätzlich zu den Kehr- und Überprüfungsarbeiten des öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers gewährleistet.

Auch die regelmäßige Inspektion von Zentralheizungsanlagen, die mehr als 20 kW an Leistung haben, muss im Intervall von 4 bis 8 Jahren durchgeführt werden. Hier geht es um Effizienz, Dimensionierung der Anlage und den Dämmstandard des Gebäudes. Der Rauchfangkehrer muss auch hier die vorgegebenen Fristen überwachen und bietet, neben den gelisteten Sachverständigen, auch diese Inspektionen zu einem fairen Preis an.

Diese EU Vorgabe ist umzusetzen, da Österreich bis 2030 den Schadstoffausstoß im Bereich Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr um 36 % reduzieren muss. Wenn also die Effizienz von Feuerungsanlagen in ganz Europa überprüft wird, dann wird sich über die nächsten Jahre ein bemerkbarer Umwelteffekt einstellen. Und das ist jedenfalls ein dringend notwendiger Schritt zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele.