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 Kundmachung
Montag, 7. April 2025

Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 03.04.2025, haben die Bauwerber gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBI. Nr. 59/1995, i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Wärmepumpe auf dem GST 446/8 aus EZ 60346/00370 in KG Proleb angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F., die Verhandlung mit Ortsaugenschein für

Mittwoch, den 23.04.2025, um ca. 8 Uhr

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle in Sportplatzstraße, 8712 Proleb angeordnet.

Verhandlungsleiter: Mag. Christian Steiner
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Proleb zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

Der Bürgermeister
Mag. Christian Steiner