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 Aushang
Donnerstag, 6. Februar 2025

Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 23. Dezember 2024, hat die KuEp KG, 8712 Proleb, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBl. Nr.59/1995, i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung und Sanierung/Umbau Objekt sowie Errichtung eines überdachten Fahrradabstellplatzes und Abbruch alte Gebäudefront auf den Grundstücken GST .6/4 aus EZ 7, GST .7/1, .7/2 und 10/2 aus EZ 32 in KG 60320 Köllach angesucht.

Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F., die Verhandlung mit Ortsaugenschein für

Donnerstag, den 27.02.2025, um ca. 14:00 Uhr

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle in Köllach 53, 8712 Proleb angeordnet.

Verhandlungsleiter: Mag. Christian Steiner

Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.

Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Proleb zur allgemeinen Einsicht auf.

Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

Der Bürgermeister
Mag. Christian Steiner