Mit der Eingabe vom 02.01.2025, hat Andreas Stadlmaier, 8712 Proleb, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG), LGBl. Nr. 59/1995, i.d.g.F., um die Erteilung der Baubewilligung für die Neuerrichtung von 16 Carports, Zubau von 10 Carports und einem Müllplatz inkl. Abbruch der bestehenden Carports auf dem Grundstück GST 456/1 aus EZ 60346/00031 in KG Proleb angesucht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F., die Verhandlung mit Ortsaugenschein für
Donnerstag, den 27. Februar 2025, um ca. 15 Uhr
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle in Landesstraße 38, 8712 Proleb angeordnet
Verhandlungsleiter: Mag. Christian Steiner
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben.
Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Gemeindeamt Proleb zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Der Bürgermeister
Mag. Christian Steiner