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 Verordnung
Mittwoch, 14. August 2024

Waldbrandgefahr

Runderlass Nr. 10/2024

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)

Bezirksverordnungsblatt