Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2024 um 6,1 %.
Aus dem Beitrag des Pensionistenverbandes Österreich können Sie wichtige Hinweise über Gebührenbefreiung, Rezeptgebühren, Pflegegeld, Pensionsanpassung, u.v.m. entnehmen.